HinweisgeberInnen-System
EU-Whistleblower-Richtlinie
Das HinweisgeberInnen-System der VARIO-HAUS Gruppe bietet Ihnen die Möglichkeit, (auf Wunsch anonym) Hinweise hinsichtlich (des Verdachts) der Verletzung von Vorschriften u.a. in den Bereichen Öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Datenschutz und Korruption in Zusammenhang mit der VARIO-HAUS Gruppe zu geben.
Der Hinweis wird nach Absenden des Formulars an mehrere Personen innerhalb der VARIO-HAUS Gruppe zur Bearbeitung weitergeleitet, um ein Behindern der Hinweisgebung aufgrund von Befangenheit auszuschließen.
Die Nutzung dieses Systems steht dabei allen Stakeholdern der VARIO-HAUS Gruppe offen und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. Wenn Sie über den Fortschritt der Bearbeitung Ihres Hinweises informiert werden möchten, so ersuchen wir Sie um Bekanntgabe von Kontaktinformationen, damit wir Sie oder eine von Ihnen darüber informierte Person mit Informationen versorgen und für eventuelle Rückfragen kontaktieren können.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen definieren sich dabei hier:
EU: Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Österreich: HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)
Deutschland: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, Hinweise telefonisch unter +43 2622 89336-0 zu geben.